Die Müllentsorgungsgebühr ist von all jenen geschuldet, die auf dem Gemeindegebiet Lokale oder nicht überdachte Flächen für jeden Zweck führen beziehungsweise besetzen. Die Gebühr berücksichtigt das Verursacherprinzip und besteht aus einer Grundgebühr und aus einer mengenabhängigen Gebühr pro Liter, welche von der Gemeinde festgelegt werden. Die Grundgebühr unterscheidet sich nach der Kategorie „Wohnungen“ und der Kategorie „andere Arten der Nutzung“ (Büros, Geschäfte, Werkstätten usw.). Für die Haushalte ist die Einhebung einer Mindestentleerungsmenge, welche auf alle Fälle in Rechnung gestellt wird, gesetzlich vorgeschrieben. Für die Kategorie „andere Arten der Nutzung“ kann die Abfallgebührenverordnung ebenfalls eine Mindestentleerungsmenge vorsehen. Für die produzierte Müllmenge wird zumindest einmal im Jahr eine Rechnung ausgestellt.