Mit Staatsgesetz Nr. 226/2004 wurde der 31. Dezember 2004 als letzter Einberufungstermin festgelegt. Mit 1. Jänner 2005 endet damit die Einberufung zum obligatorischen Militärdienst.
Mit Ministerialdekret wurde außerdem der 30. September 2004 als letzter Musterungstermin festgelegt. Demnach sind ab dem 1. Oktober 2004 auch alle bereits aufgeforderten Jungmänner von der Erscheinungspflicht vor der zuständigen Musterungskommission bzw. vom Vorstelligwerden bei Untersuchungen in den Militärkrankenhäusern befreit.